Gerlach von Isenburg, der zweite Herr von Limburg (1248 bis 1289), schloss mit der Limburger Bürgerschaft den sogenannten "Sühnevertrag", in dem wesentliche Rechte der Bürger wie das Wohnrecht, das Recht auf Abgabenerhebung und die Zuständigkeit für die Gerichtsbarkeit abgesichert wurden.